Camping&
Übernachtung

Du willst mehrere Tage hintereinander springen oder bist mitten in deiner Ausbildung und hast keine Lust, jeden Morgen früh aus Berlin rauszufahren? Dann bleib doch einfach direkt bei uns auf dem Campingplatz – entspannter geht’s nicht!

Unsere Preise für Übernachtungen auf dem Campingplatz

Einfach & Unkompliziert!

Camper / Wohnmobil (inkl. Strom)
Für ausgewiesene Stellplätze – bitte vorab bezahlen.
• Mitglieder: 5 € pro Nacht
• Nichtmitglieder: 10 € pro Nacht
(Personen werden separat berechnet)

Zelt, Auto, Wohnwagen oder Camper (ohne Strom)
Ganz klassisch übernachten auf dem Platz.
• Mitglieder: kostenlos
• Nichtmitglieder: 5 € pro Nacht und Person

Übernachtung im Vereinswohnwagen oder Bauwagen
Die Betten sind mit Spannbettlaken bezogen. Bettwäsche kannst du bei Bedarf für 7 € dazubuchen.
• Mitglieder: 10 € pro Nacht und Person
• Nichtmitglieder: 15 € pro Nacht und Person

⚠️ Für Nichtmitglieder fällt eine einmalige Kaution von 40 € an – die bekommst du bei ordnungsgemäßer Rückgabe natürlich zurück.

Dieser Platz ist ein privater Vereins-Campingplatz.

Hinweis:
Dieser Platz ist ein privater Vereinscampingplatz. Die Nutzung ist grundsätzlich Vereinsmitgliedern der FSG Berlin/Gransee e.V. sowie deren fallschirmspringenden Gästen vorbehalten. Der Platz dient dem Betrieb des Sonderlandeplatzes Gransee für den Fallschirmsport.

Er ist ausschließlich während der Sprungsaison (in der Regel von Mitte März bis Ende Oktober) geöffnet. Dauercamping über mehrere Monate ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand zulässig.

Platzwarte sind über die oben genannte E-Mail erreichbar oder vor Ort im Manifest zu erfragen.


1. Ordnung und Hausrecht

Alle Nutzer*innen und Gäste des Campingplatzes sind verpflichtet, diese Platzordnung einzuhalten.
Bei Rückständen bei Beiträgen oder Campingplatzgebühren sowie bei groben Verstößen gegen diese Ordnung kann die FSG Berlin/Gransee e.V. vom Hausrecht Gebrauch machen, die Stellplatzgenehmigung entziehen und das Betreten des Grundstücks untersagen.

Die betroffene Person hat den Platz auf Aufforderung umgehend zu verlassen und ihren Stellplatz auf eigene Kosten zu räumen.


2. Dauerstellplätze

Dauerstellplätze (soweit vorhanden) werden ausschließlich durch den Vorstand vergeben. Vor dem endgültigen Abstellen bzw. der Übernahme eines Wohnwagens ist die Position des Wohnwagens durch den Vorstand zu bestätigen.

Grundsätzlich werden nur Vereinsmitglieder auf dem Campingplatz zugelassen. Ausnahmen kann der Vorstand gewähren, sofern kein anderweitiger Bedarf besteht.

Die Stellplatzgebühr gilt jeweils für ein Kalenderjahr und begründet keinen Anspruch auf denselben Stellplatz im Folgejahr.
Beim Verkauf oder der Weitergabe eines Wohn- oder Bauwagens erlischt der Stellplatzanspruch. Eine Übernahme des Stellplatzes durch den neuen Eigentümer muss mit dem Vorstand abgestimmt werden. Eine neue Zuweisung kann aus organisatorischen oder flächentechnischen Gründen erfolgen.

Langfristige Vermietung oder Überlassung an Dritte ohne Zustimmung des Vorstands ist nicht gestattet. Kurzfristige unentgeltliche Überlassungen (tageweise oder an Wochenenden) an Vereinsmitglieder oder springende Gäste sind erlaubt – jedoch ohne finanziellen Vorteil gegenüber der gezahlten Vereinsgebühr.

Bei überwiegend leerstehenden Wohn- oder Bauwagen während der Saison kann der Vorstand den Stellplatz nach vorheriger Ankündigung kündigen. Nicht fristgerecht abgeholte Fahrzeuge werden nach weiterer Ankündigung auf Kosten des Inhabers entfernt oder verschrottet.

Neue Bauwagen sind nicht mehr zulässig. Für bereits vorhandene gilt Bestandsschutz. Bei Verkauf/Übertragung ist zu prüfen, ob der Bestandsschutz auf dem bisherigen Stellplatz erhalten bleibt.


3. Tagescamper

Tagescamper müssen sich beim Platzwart, einem Vorstandsmitglied oder im Manifest melden, sich in die Liste eintragen, die Tagesgebühr bezahlen und erhalten dann einen Stellplatz (Wiese hinter der Flugzeughalle für Wohnmobile / Wiese am Parkplatz für Zelte).

Zelte, Wohnmobile und Wohnwagen dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen aufgestellt werden. Bei Großveranstaltungen können Ausnahmen gelten.
Zelte dürfen grundsätzlich maximal 7 Tage aufgebaut bleiben. Danach müssen sie umgesetzt oder abgebaut werden (Rasenschutz). Bei längerer Nutzung ohne Absprache erfolgt der Abbau auf Kosten des Besitzers.

Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten. Ein Lageplan hängt am schwarzen Brett neben den Müllcontainern.


4. Stellplätze & Müll

Jeder Nutzerin ist für die Sauberkeit des eigenen Bereichs verantwortlich. Bei Vernachlässigung kann eine Pflegepauschale (mindestens 5 €/Monat) erhoben werden.

Hausmüll, Papier/Pappe und Glas sind getrennt in die vorgesehenen Tonnen zu entsorgen. Sperr- und Sondermüll sowie Elektroschrott sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

Bei illegaler Müllentsorgung kann eine Strafpauschale ab 100 € fällig werden; bei wiederholten Verstößen erfolgt Platzverweis.

Bautätigkeiten sind nur mit Erlaubnis des Vorstands erlaubt. Die Größe von Vorzelten oder Terrassen ist an die Wohnwagengröße anzupassen. Verstöße führen zum Rückbau auf Kosten des Nutzers.

Elektrische Anschlüsse müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Bei Gasnutzung ist eine gültige Flüssiggasanlagenprüfung nachzuweisen. Im Schadensfall haftet der/die Stellplatzinhaber*in gegenüber dem Verein und ggf. Dritten.


5. Wasser

Ein fester Wasseranschluss ist nicht zulässig. Schläuche dürfen nur kurzzeitig zum Auffüllen von max. 50-Liter-Tanks genutzt werden. Anschließend sind Hahn zu schließen und Schlauch zu entfernen.


6. Abwasser

Abwasser darf nicht in den Boden eingeleitet werden. Es ist ein mobiler Auffangtank zu verwenden. Entsorgung erfolgt eigenverantwortlich an den vorgesehenen Stellen.

Die Chemietoiletten-Entleerung befindet sich an der Westseite des Parkplatzes neben den Müllcontainern (markiert mit „E“).


7. Sanitäranlagen

Duschen und Toiletten befinden sich an der Südseite des Bistros sowie im Toilettencontainer neben dem Bistro, im Manifest (GoJump) und im hinteren Platzbereich.

Manipulation an Heizungen, Wasserleitungen, Temperaturreglern oder Münzautomaten ist strengstens untersagt und gilt als Sachbeschädigung/Betrug. Zuwiderhandlungen führen zu Platzverweis und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen.

Waschbecken und Duschen sind nicht zum Abwaschen oder Wäschewaschen gedacht. Dafür stehen separate Spülbecken bereit.


8. Fahrzeuge

Kfz, Motorräder und Wohnmobile dürfen nicht auf dem Campingplatz geparkt werden – absolutes Parkverbot (außer Be-/Entladen). Parken ist nur auf dem öffentlichen Parkplatz erlaubt.

Für Motorräder gibt es einen separaten Stellplatz. Wohnmobile/Busse benötigen einen speziell vorbereiteten Stellplatz mit Kiesschicht und Abdichtung.

Zufahrten dürfen nur über die vorgesehenen Wege erfolgen. Die Geschwindigkeit auf dem gesamten Gelände ist auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. Nach Durchfahrt ist die Absperrung wieder zu schließen.

Kfz-Wäsche und -Reparatur sind auf dem Gelände verboten.


9. Nachtruhe

Zwischen 22:00 und 7:00 Uhr ist das Befahren des Platzes sowie jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzustimmen (z. B. Vereinsveranstaltungen).


10. Feuerstelle

Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen und im Lageplan gekennzeichneten Stellen erlaubt.


11. Nutzung auf eigene Gefahr

Das Betreten und Befahren des Flugplatzgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten außerdem die Bestimmungen der Flugplatzbenutzerordnung des Sonderlandeplatzes Gransee.


12. Gebühren

Die gültige Gebührenordnung der FSG Berlin/Gransee e.V. ist Bestandteil dieser Campingplatzordnung.

Campingplatzordnung der Fallschirmsportgemeinschaft Berlin/Gransee e.V. (FSG)
Betreiber: FSG Berlin/Gransee e.V.
Philippistraße 10, 14059 Berlin
E-Mail: info (at) fsg.fun